Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen, deren Kosten von den Krankenkassen getragen werden.

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund

Ausschluß Chlamydieninfektion

Im Rahmen der Erstunteruschung wird auch eine genitale Infektion Chlamydia trachomatis ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an eine Urinprobe mittels eines Nukleinsäure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt.

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen dir Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. Und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.

Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Ernährungsberatung

In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft für bestimmte Mikronährstoffe wie z. B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren ein erhöhter Bedarf besteht. Ernährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade mit diesen für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunehme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwangerschaft wie Diabetes und Bluthochdruck begünstigen. Auch über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie aufgeklärt.

Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

  1. Screening: 8.-12. SSW
  2. Screening: 19.-22. SSW
  3. Screening: 29.-32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Blutzucker-Belastungstest

Ungefähr 5% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d. h. von ca. 100 Schwangeren müssen ca. 5 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.

Fein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen, sowie EPH-Gestose (=“Schwangerschaftsvergiftung“). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtenrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Testes wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest.

Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d. h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Diese Leistung ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest von den Krankenkassen getragen werden.