Ringelröteln
Infektion und Verlauf
Ringelröteln sind eine durch das Parvovirus B19 hervorgerufenen, weltweit verbreitete, in der Regel harmlos verlaufende Kinder-Infektionskrankheit. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Tröpfeninfektion (Rachen- und Nasensekret z. B. durch Niesen). Nach einer Inkubationszeit von etwa 4-16 Tagen treten ring- und girlandenförmige Rötungen auf. Die Ausschläge können von leichtem Fieber begleitet sein. Die Ringelröteln können auch bei Erwachsenen auftreten, in etwa 20% der Fälle verläuft die Infektionskrankheit ohne Symptome.
Diagnosestellung
Ringelröteln werden häufig mit Röteln, Masern oder einer Allergie verwechselt. Eine sichere Diagnose kann nur durch eine Blutuntersuchung (Serologie) gestellt werden. Bei einer bereits durchgemachten Ringelrötel-Erkrankung besteht Immunschutz, sodass bei einer Schwangerschaft das ungeborene Kind nicht erkrankt.
Besonderheiten in der Schwangerschaft
Ein besonderes Risiko besteht bei Schwangeren, die keinen Immunschutz aufweisen. Hier kann das Virus auf das Kind übertragen werden. Es befällt die blutbildenden Zellen und hemmt die Bildung von roten Blutkörperchen. Eine schwere Anämie (Blutarmut), ein Hydrops fetalis (Wasseransammlung im kindlichen Gewebe) sowie der Fruchttod können die Folge sein. Die Mehrzahl (60%) der Infektionen verläuft ohne Erkrankung der Mutter.
Therapie
Eine spezielle Therapie oder Prophylaxe gibt es nicht. Bei Infektionsverdacht oder Kontakt mit einem erkrankten Kind sollte eine serologische Untersuchung erfolgen, um die Ausgangslage zu erkennen. Falls kein Immunschutz besteht, ist eine erneute Untersuchung nach 2 Wochen erforderlich, um eine Infektion auszuschließen. In jedem Fall ist eine engmaschige Überwachung zum Ausschluss einer schweren Infektion des Kindes durchzuführen. Sie beinhaltet Ultraschallkontrollen und weitere Blutuntersuchungen alle 1-2 Wochen über einen Zeitraum von mindestens 6-8 Wochen.
Vorsorge
Meiden Sie den Kontakt mit ringelrötelnerkrankten Kindern, wenn Sie schwanger sind. Ob Sie einen Immunschutz aufgrund einer früher durchgemachten Infektion besitzen und damit Ihr Kind geschützt ist, können Sie durch eine Blutuntersuchung auf Ringelröteln klären. Bei Verdacht auf eine akute Infektion wird diese Blutuntersuchung in der Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.