Windpocken

Die meisten Menschen haben bereits als Kind Windpocken gehabt und sind gegen eine erneute Ansteckung geschützt. Dennoch sind fast 10% aller Schwangeren nicht geschützt. In diesem Fall können Windpocken eine akute Gefahr für Mutter und Kind bedeuten.

Windpocken gehören zu den so genannten Kinderkrankheiten und in dieser Zeit auch ohne größere Komplikationen verlaufen. Bei Erwachsenen ist der Krankheitsverlauf schwerer. Besondere Gefahr besteht wenn eine Windpockeninfektion während der Schwangerschaft erworben wird.

In der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann es zu schweren Schädigungen des Kindes mit geistigen und körperlichen Mißbildungen oder Fehlgeburt kommen. Eine Erkrankung der Mutter um den Geburtstermin kann zu einer Windpockeninfektion des Neugeborenen führen, die lebensbedrohlich ist.

Jede Frau sollte vor einer Schwangerschaft wissen, ob Sie vor Windpocken geschützt ist. Können Antikörper gegen das Varizella-Zoster-Virus nachgewiesen werden, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Werden keine Antikörper nachgewiesen, sollte vor Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt werden.

Sind Sie bereits schwanger, darf die Schutzimpfung nicht mehr durchgeführt werden. Ein Kontakt mit an Windpocken oder Gürtelrose Erkrankten sollte vermieden werden. Sollte dennoch ein Kontakt statt gefunden haben, muss sofort ein Antikörpertest erfolgen. Besteht kein Immunschutz, kann durch rechtzeitige Gabe einer Passivimpfung die Mutter vor einer schweren Erkrankung geschützt werden. In wie weit eine Infektion des Kindes verhindert werden kann, ist nicht geklärt.

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie bei Kinderwunsch einen Antikörpertest durchführen lassen. Die Blutuntersuchung gehört zu den privatärztlichen Vorsorgen und wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Für weitere Fragen stehen mein Praxisteam und ich Ihnen gerne zur Verfügung.